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- Stoßdämpfer (z. B. für Front- und Heckhydraulik, Frontlader, Fahrzeugfederung)
- Ausgleich von Leckverlusten (Klemmen, Vorspannen oder Schließen mit Zylindern über längere Zeit)
- Energiereserve für Notfälle (z. B. bei Stillstand des Schleppers, Stromausfall)
Hydraulik-Speicher sind Druckbehälter und unterliegen den am Aufstellungsort gültigen nationalen Unfallverhütungsvorschriften. In Deutschland ist die Druckgeräterichtline und die Betriebssicherheitsverordnung maßgebend. Nach dieser Verordnung sind alle Druckbehälter mit einem Sicherheitsventil (TÜV-Zulassung) abzusichern.